Studie: CETA und TTIP bedrohen Wasserwirtschaft

Am 27. Juli erschien in der Zeitung für Kommunale Wirtschaft folgender Artikel.

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Bild: Stadtwerke Karlsruhe

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA gefährden die kommunale Wasserversorgung warnen die Stadtwerke Karlsruhe.

Die Stadtwerke Karlsruhe haben untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben. Das Ergebnis der Untersuchung, das laut Angaben des Unternehmens mit Verbänden und Fachleuten abgestimmt wurde, zeigt, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland sehr wohl von CETA und TTIP betroffen wäre. Zu TiSA gibt es bisher so wenige aktuelle Informationen, dass keine Aussage möglich ist.

Die Untersuchung basiert auf von der EU-Kommission im Internet offiziell veröffentlichten Originaldokumenten sowie auf umfangreichen Recherchen, mit denen Wolfgang Deinlein, Mitarbeiter im Bereich Trinkwasser-Qualitätssicherung und Umweltschutz, bereits im Jahr 2013 begonnen hat. “Wir wollen einen Beitrag leisten zu einer sachlichen Diskussion und einem vertieften Verständnis der geplanten Abkommen in Bezug auf die kommunale Wasserwirtschaft. Denn die Folgen dieser Freihandelsabkommen für die Wasserversorgung sind unter Umständen gravierend und in der Bevölkerung bisher kaum bekannt‟, so Prof. Matthias Maier, Leiter der Karlsruher Trinkwasserversorgung.

Der im CETA-Abkommen enthaltene Investitionsschutz würde ausländischen Investoren Sonderrechte gegenüber nur im Inland tätigen Unternehmen wie den Stadtwerken Karlsruhe gewähren. “Diese Sonderrechte könnten sich auch auf die Erteilung von Wasserrechten auswirken und den behördlichen Ermessensspielraum zugunsten von ausländischen Investoren einschränken‟, so Maier. Denn CETA stuft Wasserrechte grundsätzlich als Investitionen ein. So könnte Wasser durch die Hintertür letztlich zu einer Ware in privaten Händen werden. Die Stadtwerke Karlsruhe wären zum Beispiel dann nachteilig betroffen, wenn ein bereits niedergelassenes ausländisches Unternehmen um ein Grundwasservorkommen konkurriert, das auch von den Stadtwerken für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Darüber hinaus könnte sich der CETA-Investitionsschutz zum Beispiel auch bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten sehr nachteilig für die Stadtwerke und damit für die Karlsruher Bevölkerung auswirken. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn eine drohende Investitionsschutzklage eines ausländischen Investors die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes verhindert.

Das in der EU und Deutschland geltende Vorsorgeprinzip, nach dem vor der Zulassung eines Stoffes nachgewiesen werden muss, dass von ihm keine beträchtlichen Gefahren ausgehen, ist in den USA und Kanada rechtlich nicht verankert. Auch in den Handelsabkommen wird das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend berücksichtigt, so die Einschätzung der Karlsruher Stadtwerke. „Für die Wasserversorger ist der vorsorgende Schutz des Grundwassers aber unverzichtbar, da Verschmutzungen im Nachhinein, wenn überhaupt, nur unter großem Aufwand und zu entsprechenden Kosten wieder beseitigt werden können“, unterstreicht Maier.

“Für die kommunale Wasserversorgung in Deutschland ist eine vollständige und rechtssichere Ausnahme von den Liberalisierungsbestimmungen von zentraler Bedeutung‟, sagt Maier. Nur so werde gewährleistet, dass kommunale Wasserversorger auch in Zukunft ihrem Auftrag zur Daseinsvorsorge uneingeschränkt nachkommen könnten. Doch TTIP und CETA wiesen hierbei eine Reihe von Lücken auf. Durch die Hintertür der Freihandelsabkommen könnte so erneut verstärkter Druck zur Liberalisierung und damit zur Privatisierung der Wasserversorgung aufkommen. Erst 2013 hatte ein EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe zu einem langen Ringen und schließlich – insbesondere aufgrund des Drucks der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative Right2Water – zu einer einstweiligen Herausnahme der Wasserwirtschaft von den Liberalisierungsbestimmungen geführt.

“Die öffentliche Trinkwasserversorgung muss vollkommen aus den Freihandelsabkommen herausgenommen werden. Wir müssen weiterhin frei über die Wasserrechte verfügen können, ohne dass ein Risiko für Schadensersatzforderungen entsteht. Die Versorgung der Bevölkerung mit gesundem Trinkwasser muss weiterhin Vorrang haben vor allen anderen Interessen‟, so Maier weiter. Daher würden die Stadtwerke mit den Verbänden weitere Aufklärungsarbeit in Sachen Handelsabkommen leisten. “Die Sachverhalte sind sehr komplex, nur wenige Experten kennen sie genau. Die Bevölkerung muss besser über die möglichen Folgen informiert werden‟, betont der Leiter der Karlsruher Wasserversorgung.  (hcn)