TiSA: Vollbremsung für die Energiewende

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Das Dienstleistungsabkommen TiSA ist eine Kampfansage an das Klimaschutzabkommen von Paris.

Das „Energiewende-Magazin“ der Elektrizitätswerke Schönau hat vor kurzem folgenden Beitrag veröffentlicht:

Bis in allernächster Zeit sollen die Verhandlungen zu TiSA, dem Trade in Services Agreement abgeschlossen sein. So lautet jedenfalls das ambitionierte Ziel der Verhandler aus EU, USA und 21 weiteren Staaten. Am Tisch sitzen die selbsternannten «wirklich guten Freunde der Dienstleistungen». Sie wollen sich auf eine weitreichende Liberalisierung der Sektoren Verkehr, Finanzdienstleistungen, Post, Telekommunikation, Digitale Dienste aber auch öffentlicher Dienstleistungen einigen.

Für den Energiesektor ist im Abkommen extra ein eigenes Kapitel vorgesehen. Was die Verhandler darin vorschlagen, hat es in sich. Als Grundsatz soll die «Energie-Neutralität» gelten. Alle Energiearten – ob klimaschädliche Kohle, Erdgas aus trinkwassergefährdendem Fracking oder umweltfreundliche Erneuerbare Energie – müssten nach TiSA alle gleich behandelt werden. Würde ein Land im TiSA-Raum den Markt für Dienstleistungen im Bereich der Erneuerbaren Energien liberalisieren, beispielsweise um ausländische Investoren anzulocken, müssten diese Lockerungen auch einem Ölkonzern zugutekommen. Nur die Atomenergie soll auf Antrag der EU von diesem Grundsatz ausgenommen werden. Diese könnte also weiter gegenüber anderen Energiequellen bevorzugt werden.

TiSA und das Klimaschutzabkommen von Paris

Die mit TiSA geforderte Energie-Neutralität ist eine Vollbremsung für das Klimaschutzabkommen von Paris. Darin wird ein Abbau von klimaschädlicher Emissionen gefordert. Die Regierungen haben erkannt: Um den Klimawandel aufzuhalten, braucht man einen massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Ausstieg aus der Verstromung von Kohle. Hierfür braucht es Förderprogramme für die Regenerativen und harte Reduktionsauflagen für fossile Energieträger. Genau diese Maßnahmen, die den Klimaschutz über den freien Wettbewerb stellen, werden mit TiSA blockiert.

TiSA und das EEG

Mit TiSA verpflichten sich die Staaten, «wettbewerbsverzerrende» Gesetze und Maßnahmen abzubauen. Es sind also nicht nur zukünftige Maßnahmen von TiSA betroffen, sondern auch bestehende. Dazu gehören auch Subventionen oder Förderprogramme, wie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Damit könnte konkret auch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) betroffen sein, denn nach der Lesart von TiSA werden durch das EEG bestimmte Technologien anderen vorgezogen. Laut TiSA ist dies zum einen wettbewerbsverzerrend, zum anderen widerspricht es dem oben genannten Grundsatz der Energie-Neutralität. Verpflichtet sich die Bundesregierung hier zu einem weiteren Abbau der Förderung von Erneuerbaren Energien? Der Vertragstext legt dies nahe.

Im Abkommen ist zwar die Rede von einem «Recht zu regulieren». Dieses Recht des Staates ist aber erheblich eingeschränkt. Eingriffe in den freien Markt müssen «notwendig» und «rein sachlich» begründet sein. Die Einschränkungen gelten nicht nur für nationale Gesetze. Mit TiSA werden zugleich kommunale und regionale Entscheidungsträger mitverpflichtet – ohne dass diese in irgendeiner Form an den Verhandlungen beteiligt wären.

Umwelt und Gesundheitsschutz als Handelshemmnisse?

Die Formulierungen «notwendig» und «rein sachlich» sind bereits aus Abkommen der Welthandelsorganisation WTO bekannt. Mit 44 Beschwerden gingen die Kläger gegen  Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und ähnlichem vor. Nur in einem einzigen Fall wurde entschieden, dass der Umwelt- oder Gesundheitsschutz notwendig und sachlich sei. In allen anderen Fällen wurden diese Maßnahmen als Handelshemmnisse eingestuft.

Es ist zu befürchten, dass «Verstöße» gegen das TiSA-Abkommen ähnliche Streitfälle auslösen könnten, die nach den gleichen neoliberalen Maßstäben entschieden würden. Auch im TiSA-Abkommen ist ein Streitschlichtungsmechanismus vorgesehen, bei dem in intransparenten Verfahren drei Handelsexperten über die Rechtmäßigkeit demokratisch erlassener Gesetze urteilen würden – ohne Revisionsmöglichkeit. Zwar können – anders als bei TTIP und CETA – Investoren nicht direkt klagen. Sie könnten ihre Heimatstaaten jedoch zu einer Klage anstacheln, was im Rahmen der WTO regelmäßig der Fall ist.

Zeit zu handeln

Wie bei den Verhandlungen zu den Handelsabkommen TTIP und CETA wird auch über TiSA hinter verschlossenen Türen verhandelt. Wie bei CETA und TTIP erfährt die Öffentlichkeit über die Inhalte nur durch «Leaks», also Dokumente, die an die Öffentlichkeit gelangen. Den aktuellsten Stand zum  Vertragstext und zum Kapitel «Energie» hat Greenpeace Niederlande veröffentlicht.

Auch wenn die Verhandlungen zu TiSA noch laufen, lassen die geleakten Vertragsentwürfe keinen Zweifel, dass TiSA in einer Reihe mit CETA und TTIP steht. Mit TiSA droht ein weiteres internationales Abkommen, das den Einfluss der Konzerne unverhältnismäßig stärkt. Das vorliegende Kapitel zum Energiesektor bedroht Energiewende und Klimaschutz. Es ist höchste Zeit, dass die Zivilgesellschaft TiSA die gleiche kritische Aufmerksamkeit widmet wie CETA und TTIP.

Die Autoren dieses Beitrags:

Cornelia Reetz ist TiSA Campaignerin bei Campact. Sie arbeitet seit 2002 zu handelspolitischen Fragen und war u.a. Campaign Managerin der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA, die mehr als 3,2 Millionen Unterschriften sammelte.

Christoph Bautz ist Geschäftsführer und Mitbegründer von Campact e.V. Der studierte Biologe und Politikwissenschaftler baute bereits die Geschäftstelle von Attac mit auf und gab den Anstoß zur Gründung der Bewegungsstiftung.