CETA und Klimaschutz

hambachloch

Bei der Diskussion um das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada geht es oft um Gentechnik, Hormonfleisch, Demokratie oder das Vorsorgeprinzip. Die massiven Gefahren, die von CETA für den Klimaschutz und die Energiewende ausgehen, haben bisher wenig Beachtung gefunden. (Im Bild: Hambacher Kohlengrube)

Ein Kommentar von Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte des BUND.

CETA, das Handelsabkommen der EU mit Kanada auf der einen Seite und das Pariser Klimaschutzabkommen auf der anderen Seite verfolgen entgegengesetzte Ziele. Während das Klimaschutzabkommen darauf abzielt, fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas in der Erde zu belassen, wollen Handelsabkommen wie CETA und TTIP ausdrücklich den Handel mit fossilen Energieträgern fördern.

Deshalb bräuchte es klare Vorschriften in TTIP und CETA, die Maßnahmen des Klimaschutzes und der Förderung erneuerbarer Energien aus den Liberalisierungs-, Deregulierungs- und Investitionsschutzvorschriften ausnimmt.

Bundesregierung setzt Handel vor Klima

Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Während alle kanadischen Provinzen umfassende Vorbehalte hinsichtlich der Förderung fossiler Energieträger sowie hinsichtlich Energieerzeugung und Energiedienstleistungen im Vertrag geäüßert haben, hat die Bundesregierung (mit Ausnahme der Atomenergie) keinen einzigen Vorbehalt in der Energiepolitik angemeldet – weder in Bezug auf Maßnahmen zum Kohleausstieg noch hinsichtlich der Förderung erneuerbarer Energien oder der Gewinnung fossiler Rohstoffe.

Andere EU-Mitgliedsländer waren hier nicht so zimperlich. So hat beispielsweise Bulgarien einen Vorbehalt zur Fracking-Technologie im Vertrag untergebracht. Insgesamt macht die Vertragslektüre den Eindruck, dass es der Bundesregierung mehr darum gegangen ist, den handelspolitischen Musterschüler zu spielen als effektiv Klima und Energiewende zu schützen.

Die Bundesregierung setzt mit CETA die Energiewende unnötigen zusätzlichen Gefahren aus, die klare Vertragsbestimmungen und Vorbehalte hätten ausräumen können. Dies wiegt umso schwerer, als sie durch die Klagen von Vattenfall in Sachen Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg (Vattenfall I) und gegen den Atomausstieg (Vattenfall II) hätte gewarnt sein müssen.

Es entsteht der Eindruck, dass es der Bundesregierung nicht ungelegen käme, durch die Bestimmungen in CETA zukünftig an effektiven Klimaschutzmaßnahmen, zum Beispiel dem Kohleausstieg, gehindert zu sein. Auch die Politik der Einschränkung von Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien wie sie sich bereits im neuen EEG wiederfindet, findet ihre Fortsetzung im vorliegenden CETA-Entwurf.