Investitionsschutz: Verfahren und Urteile

Der umstrittene Investitionsschutz ist fester Bestandteil des bereits ausverhandelten CETA-Abkommens mit Kanada und spielt bei allen Verhandlungen der EU über neue Handelsverträge – etwa mit Japan, Indonesien, Mexiko, Vietnam usw. – eine entscheidende Rolle. Ursprünglich geschaffen, um die Investitionen von Firmen im Falle eines Staatsstreichs zu schützen, dient der Investitionsschutz heute unter anderem dazu, Zusatzgewinne zu erzielen und unliebsamen politischen Entscheidungen vorzubeugen. (Im November 2020 veröffentlichte Weltsichten, das Magazin für globale Entwicklung und ökumenische Zusammenarbeit, eine lesenswerte Hintergrundgeschichte dazu.)

Bisher ist der sogenannte Investitionsschutz durch Klauseln in bilateralen Handelsverträgen und anderen Vereinbarungen wie etwa der Europäischen Energiecharta geregelt. Danach können bei etwaigen Streitigkeiten ausländische Großunternehmen die öffentliche Hand verklagen, wenn sie ihre Gewinne durch behördliche Maßnahmen und Regeln beeinträchtigt sehen. Dabei müssen Firmen keinen konkreten Verlust nachweisen – es genügt, wenn die Profite nicht ihren Erwartungen entsprechen.

Verhandelt werden solche Klagen in der Regeln von privaten Schiedstribunalen, die hinter verschlossenen Türen tagen und mit drei AnwältInnen internationaler Kanzleien besetzt sind. Ein Anwalt vertritt das klagende Unternehmen, der zweite die verklagte Regierung, der dritte Anwalt (es sind meist Männer) fungiert als „Richter“ – kann aber schon beim nächsten Streitfall eine Firma repräsentieren. Die Urteile werden nicht veröffentlicht, Einsprüche sind nicht möglich, auch nicht vor einem ordentlichen Gericht.

Es gibt eine Reihe von Tribunalen, die Prozesse im Rahmen des Investor-State-Dispute-Settlements (ISDS) führen – in Den Haag etwa, oder in Stockholm. Die meisten finden jedoch vor dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) bei der Weltbank in Washington statt.

Nachdem der Protest der internationalen Bewegung unüberhörbar wurde, hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström im Falle von CETA eine kleine Änderung am geplanten Schiedstribunal vorgenommen: Statt der rein privaten Schiedsgerichtsbarkeit soll künftig ein mit ordentlichen RichterInnen besetztes Handelsgericht bei Investitionsstreitigkeiten entscheiden, dessen Urteile auch angefochten werden können. Ein kleiner Fortschritt. Und doch bei weitem nicht genug. Denn das Prinzip, dass Privatunternehmen staatliche Einrichtungen verklagen können, wenn diese – etwa zum Schutz der Bürgerinnen – profitmindernde Maßnahmen ergreifen, bleibt. Deshalb lehnt der Deutsche Richterbund ISDS ebenso ab wie das neue Investment Court System (ICS). Beide Einrichtungen, so der bei weitem größte Berufsverband der RichterInnen und Staatsanwältinnen, seien rechtswidrig und überflüssig.

Konkrete Fälle

Im Januar 2019 haben PowerShift, das Forum Umwelt und Entwicklung, Campact, der BUND, die AbL und attac eine neue Fallstudie veröffentlicht, die die Auswirkungen von Konzernklagen auf die Umweltgesetzgebung untersucht. Wenn Sie mehr wissen wollen, klicken Sie HIER.●

Zu welchen Ergebnissen führt nun dieses Systems zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten? Hier einige Beispiele, zuerst aus Europa.

● Den Niederlanden wurde Anfang September 2019 eine Klage angedroht. Der deutsche Energiekonzern Uniper will so den Plan der Regierung bekämpfen, bis 2030 aus Kohlestrom auszusteigen. Der Konzern besitzt und betreibt das zweitgrößte Kraftwerk der Niederlande. Das rund 1,6 Milliarden Euro teure Werk wurde 2016 eröffnet und hat eine erwartete Lebensdauer von 40 Jahren; vereinbart wurde der Bau mit der Regierung 2007. Unpier droht daher im Rahmen des Energiecharta-Vertrags die Niederlande auf 850 Millionen Euro Schadensersatz zu verklagen.

● Im Mai 2017 verklagte das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Italien, weil das Land sich weigerte, eine Konzession für Offshore-Ölbohrungen in der Adria zu erteilen. Der Konzern wollte das Ombrina Mare Ölfeld ausbeuten, das südöstlich von Pescara, nur 9 Kilometer vor der Abruzzen-Küste, im Meer liegt – obwohl die mittelitalienische Adriaregion immer wieder Schauplatz von heftigen Erdbeben ist. Das italienische Parlament hatte im Januar 2016 wegen des hohen Erdbebenrisikos und der Angst vor schweren Umweltschäden alle Öl- und Gasaktivitäten in Küstennähe verboten. Nun fordert der Konzern (ebenfalls auf Basis der Enerchiecharta) von Italien zwischen 240 und 300 Millionen Euro. Nähere Infos gibt es hier: Rockhopper_Italien

● Dem ICSID lag lange Zeit eine Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall vor. Das Unternehmen forderte von der Bundesrepublik Deutschland etwa 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. Begründung: Es habe durch den Atomausstieg 2011 Vermögenswerte und künftige Einnahmen verloren, weil es die (damals nicht betriebsfähigen und schon längst abgeschriebenen) AKWs Brunsbüttel und Krümel stilllegen musste. Vattenfall berief sich dabei auf die Investitionsschutzklauseln der Europäischen Energiecharta. Das Verfahren schleppte sich jahrelang hin; am Ende bekam Vattenfall Anfang 2021 eine Entschädigung in Höhe von über 1,4 Milliarden Euro zugesprochen, die ohne die Investorenschutzklage deutlich geringer ausgefallen wäre.

● Vattenfall hatte zuvor schon eine Klage gegen Deutschland erhoben. Dabei ging es um das Kohlekraftwerk Moorburg bei Hamburg. Vattenfall prozessierte in Washington, am Ende stand ein Vergleich (der bis heute geheim ist). Bekannt jedoch wurde, dass der Hamburger Senat unter dem Druck des Verfahrens die ursprünglichen Umweltschutzauflagen lockerte. Vattenfall bekam eine neue wasserrechtliche Erlaubnis – und darf seither mehr Elbewasser zur Kühlung des Kraftwerks nutzen.

● Ebenfalls auf Basis der Energiecharta haben 22 Banken und Hedgefonds – darunter deutsche Firmen wie der Finanzdienstleister KGAL, die Öko-Investmentfirma White Owl, die Commerzbank, die Hamburger Sparkasse oder die Deutsche Bank – Spanien verklagt. Sie fordern insgesamt über 700 Millionen Euro. Begründung: Ihnen seien Verluste entstanden, weil die spanische Regierung 2008 die bis dahin grosszügig gewährte Solarförderung zusammenstrichen hat. Obwohl manche der Firmen erst ins Solargeschäft investiert hatten, als eine Kürzung der Zuschüsse bereits absehbar war, verlangen sie nun von dem durch die Finanzmarktkrise angeschlagenen Staat eine Entschädigung.

● Die slowakische Poštová Bank und der zypriotische Finanzanleger Istrokapital verklagten Griechenland vor dem ICSID auf eine bis heute unbekannte Summe. Beide hatten 2010 aus Spekulationsgründen griechische Staatsanleihen erworben, obwohl diese von den Ratingagenturen bereits auf Ramschniveau eingestuft waren. Bei der folgenden Umschuldung (es wurde ein Teil der Schulden gestrichen) kamen die internationalen GläubigerInnen zwar vergleichsweise gut weg, doch das genügt den ManagerInnen von Poštová Bank und Istrokapital nicht.

 

Beispiele aus Lateinamerika

● Einigermaßen bekannt geworden ist die bisher wahrscheinlich teuerste Entschädigung: 2012 verurteilte das ICSID in Washington den Staat Ecuador zur Zahlung von 2,3 Milliarden US-Dollar (1,7 Milliarden plus Zinsen). Das Geld bekam der US-Multi Occidental Petroleum Corporation (Oxy). Begründung des ICSID: Die Regierung von Ecuador habe dem Ölkonzern Oxy eine bereits genehmigte Probebohrung untersagt – weil sich die Bevölkerung widersetzt und weil das Unternehmen die Lizenzen vertragswidrig weiterverkauft hatte. Mit der Entschädigung hätte die Regierung ein Jahr lang das Gesundheitssystem für die Hälfte der Bevölkerung finanzieren können. Auch in einem anderen Fall wurde Ecuador verklagt: Chevron_Ecuador

● Auch Argentinien wurde vom ICSID verurteilt – und zwar gleich 41 Mal. Im Zuge der Wirtschaftskrise 2001/2002 und dem folgenden Staatsnotstand hatte die argentinische Regierung eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen: Sie wertete den Peso ab, setzte Umschuldungsbeschlüsse um und führte Obergrenzen für Wassergebühren sowie Gas- und Strompreise ein. Bis Januar 2014 wurde das Land zur Zahlung von insgesamt 980 Millionen US-Dollar verurteilt. Einen konkreten Fall schildert attac Österreich so: AnglianWater_Argentinien

Transkontinentale Klagen

● „Die deutsche Wirtschaft hat bisher gute Erfahrungen mit dem Investitionsschutz gemacht“, sagte im Frühjahr 2015 Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das kann man wohl sagen. So verurteilte das ICSID im Oktober 2012 den Staat Sri Lanka zur Zahlung von 60 Millionen Dollar an die Deutsche Bank; dazu kommen Zinsen und 8 Millionen US-Dollar Rechtskosten. Der Staat habe das Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Sri Lanka verletzt. Hintergrund: Das höchste Gericht des Landes hatte wegen Korruptionsvorwürfen angeordnet, Zahlungen an die Deutsche Bank auszusetzen. Das Finanzunternehmen war ein komplexes Finanzgeschäft mit einer staatlichen Öl-Firma eingegangen. Über dieses „Urteil des ICSID freute sich die Finanzwelt“, schrieb die Wochenzeitung Die Zeit: „Sie reicht seitdem häufiger Klagen ein.“

● Gleich mehrere Klagen hat der US-Tabak-Konzern Philip Morris gegen  Australien erhoben, weil die Regierung in Canberra die Markenlogos auf Zigarettenschachteln streichen wollte (Streitwert: mehrere Milliarden US-Dollar). Und dann gegen Uruguay (Klagesumme: 2 Milliarden US-Dollar). Basis dieses Prozesses ist das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Uruguay aus dem Jahre 1991; der internationale Sitz von Philip Morris befindet sich in Lausanne. Das Verfahren gegen Australien ging zwar zu ungunsten der Klägerin aus, dennoch musste die australische Regierung die Rechtskosten für die Verteidigung tragen. Und einen Erfolg hatte der Prozess Morris vs. Uruguay für den Konzern: Die Größe von abschreckenden Bildern ist auf Zigarettenschachteln in Uruguay nicht mehr so groß wie ursprünglich beabsichtigt.

● Im Juni 2012 verklagte der französische Konzern Veolia den ägyptischen Staat. Das Unternehmen – es hatte zuvor die Müllentsorgung von Alexandria übernommen – berief sich auf das französisch-ägyptische Investitionsschutzabkommen von 1974. Anlaß der Klage: 2011 hatte die ägyptische Regierung auf Druck der Gewerkschaften den monatlichen Mindestlohn von 41 auf 72 Euro angehoben. Veolia prozessierte vor dem ICSID in Washington, verlangte eine Entschädigung in Höhe von 82 Millionen US-Dollar – und bekam Recht.

● Zwei weitere Beispiele gibt es hier: AgroEcoEnergy vs. Tansania und Meinl vs. Österreich

Nordamerikas „Freihandel“

Auf Basis von Kapitel 11 des Nordamerikanischen Freihandelsvertrags NAFTA sind – zumeist vor dem ICSID – eine ganze Reihe von ISDS-Schiedssprüchen ergangen, die weitreichende Konseqzenzen hatten, vor allem im Gesundheitsbereich.

● So hat 2001 das mexikanische Parlament eine Sondersteuer auf Erfrischungsgetränke beschlossen, die einen besonders hohen Fruktoseanteil aufweisen. Begründung der Regierung: Zu viel Zucker schadet der Gesundheit. Dagegen klagte 2004 das US-Unternehmen Corn Products International (heute Ingredion), das auf die Herstellung von Lebensmittelzusätzen spezialisiert ist. 2009 kam es vor dem ICSID zu einer Einigung (ICSID Case No. ARB (AF)/04/1): Mexiko musste dem Konzern 58,4 Millionen US-Dollar bezahlen.

● Mitte der 90er Jahre folgte Kanada dem Beispiel des US-Kongresses und erließ ein Importverbot des Benzinzusatzes MMT, der nervenschädigendes Mangan enthält. Dagegen klagte das US-Chemieunternehmen Ethyl Corporation und forderte 251 Millionen US-Dollar Schadenersatz. Es wollte, obwohl MMT in den USA nicht eingesetzt werden darf, den Zusatz weiterhin nach Kanada exportieren. Und gewann. Laut einem 1998 geschlossenen Vergleich musste die kanadische Regierung 13 Millionen Dollar zahlen – und das Importverbot aufheben.

● 2013 kündigte der US- Pharmakonzern Eli Lilly eine Klage gegen Kanada an. Dort hatte die Regierung die Patente von zwei Medikamenten („Straterra“, ein Mittel gegen ADHS, und „Zyprexa“ gegen Schizophrenie) aufgehoben, weil deren versprochener Nutzen nicht ausreichend belegt ist. Eli Lilly verlangt 500 Millionen US-Dollar Gewinnausfall und eine Änderung kanadische Gesetzgebung. Ob das ICSID-Verfahren mittlerweile abgeschlossen wurde, ist nicht bekannt.

● Wie im Oktober 2013 bekannt wurde, hat das kanadische Energieunternehmens Lone Pipe über seine US-Niederlassung Kanada verklagt. Es fordert 250 Millionen US-Dollar, weil die Regierung der kanadischen Provinz Quebec Anfang 2013 ein Fracking-Moratorium verfügt hatte. Ob Lone Pipe vor dem ICSID Erfolg hatte, weiß man nicht.

● Einen besonders bizarren Fall lieferte der Streit zwischen einem Investor und dem Staat Kanada. Seit 1929 überspannt die Detroit-Windsor Ambassador Bridge den Detroit River; die Brücke ist ein wichtiger Grenzübergang, ein Viertel des Handelsvolumens zwischen USA und Kanada geht über sie. 1979 wurde das Bauwerk an den US-Investor Matty Maroun verkauft, der eine Maut kassiert – und die Brücke verlottern lässt. 2010 vereinbarten die USA und Kanada daher den Bau einer neuen, mautfreien Brücke wenig Kilometer flussaufwärts.

Und was tat Marounn? Er berief sich auf den im Freihandelsvertrag NAFTA enthaltenen Investitionsschutz – und verklagte Kanada (die USA konnte er als US-Unternehmer ja nicht verklagen) auf einen Schadenersatz in Höhe von 3,5 Milliarden US-Dollar, weil ihm durch die neue Brücke Gewinne entgehen würden. Als Schiedsstelle wählte er nicht das ICSID in Washington, sondern den Permanent Court of Arbitration in Den Haag. Und das Resultat? Nach fünf Jahren erklärte sich das Tribunal für „unzuständig“. Doch die Kosten (sie belaufen sich bei einem ISDS-Tribunal im Schnitt auf 8 Millionen US-Dollar pro Seite) musste Kanada trotzdem schultern (bei Schiedsgerichtsverfahren trägt jede Seite ihre Kosten). Auf Grund der langen Verfahrensdauer lagen sie in diesem Fall – davon gehen ExpertInnen aus – bei Dutzenden von Millionen.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Argumente gegen das bisherige ISDS-System finden Sie in dieser Monitor-Sendung: