
Eine Mehrheit der EU-Regierungen hat heute Mittag in Brüssel dem EU-Mercosur-Abkommen zugestimmt – gegen die Stimmen von Österreich, Frankreich, Irland, Polen, Ungarn und Belgien. Wir zitieren dazu eine Mitteilung von attac Österreich:
Damit kann das Abkommen zwar nächste Woche von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Paraguay unterzeichnet werden. Doch für einen endgültigen Beschluss muss danach auch noch eine Mehrheit im EU-Parlament zustimmen.
Vorangegangen war der Abstimmung ein unwürdiges Feilschen um Schmerzpflaster und Milliarden-Hilfen für die Landwirtschaft. Sie brachten letztlich die entscheidende Zustimmung Italiens, ändern aber nichts an den grundlegenden Problemen dieses klimaschädlichen Abkommens.
Für Attac sendet dieser Beschluss ein fatales Signal aus: Die Mehrheit der EU-Regierungen ist bereit, Klima- und Umweltschutz sowie soziale Gerechtigkeit den Interessen der Auto- und Pestizidkonzerne zu opfern.
Doch das löst keine der aktuellen geopolitischen Krisen – im Gegenteil. Angesichts der Klimakrise ist es absolut verantwortungslos, noch mehr klimaschädliche Produkte quer über den Atlantik zu handeln. Und dass ein EU-Handelsabkommen erstmals gegen den Widerstand so vieler Mitgliedsländer beschlossen wird, wird die EU nicht stärken.
In einem beispiellosen Verfahren konnte die EU-Kommission das Abkommen nur durch einen undemokratischen Trick durchsetzen: Die ursprünglich für einen Beschluss nötige Einstimmigkeit wurde nachträglich – und möglicherweise EU-rechtswidrig – außer Kraft gesetzt.
Dafür hat die EU-Kommission das Abkommen in einen politischen und einen wirtschaftlichen Teil getrennt und dabei den Abstimmungsmodus geändert: Die Regierungen konnten nun den Wirtschaftsteil mit qualifizierter Mehrheit statt mit Einstimmigkeit beschließen.
Das Nein Österreichs ist ein daher Erfolg ohne Wirkung. Zudem hat die österreichische Regierung in Brüssel auch nicht versucht, breite Allianzen gegen EU-Mercosur zu schmieden … sie schien eher nicht auffallen zu wollen.
Völkerrechtliche Gutachten kommen zum Schluss, dass die Abstimmung per Mehrheit gegen das ursprüngliche Verhandlungsmandat verstößt und ohne neues Verhandlungsmandat rechtswidrig ist. Abgeordnete im EU-Parlament haben dazu bereits eine Prüfung vor dem EuGH angekündigt.
Text und Bild: attac Österreich