Das, was bisher über das Dienstleistungsabkommen TiSA bekannt wurde, ist ziemlich komplex. Die grüne EU-Abgeordnete Ska Keller erläutert hier die wichtigsten Punkte.
Dienstleistungsabkommen TiSA schränkt staatliche Handlungsfähigkeit ein
Die EU-Kommission verhandelt neben dem bekannten transatlantischen Freihandelsabkommen mit den USA, TTIP, auch über das weniger bekannte aber mindestens so kontroverse Abkommen über die Liberalisierung von Dienstleistungen, TiSA (Trade in Services Agreement). Die Verhandlungen sind von plurilateraler Natur. Für TiSA haben sich diejenigen Länder zusammengetan, deren Ökonomien stark auf Dienstleistungen und Dienstleistungsexport ausgerichtet sind. Zusammen kontrollieren die 24 Verhandlungsparteien, wobei die Europäische Union als eine Partei angesehen wird, ca. 70% des globalen Handels mit Dienstleistungen.
Hinter TiSA steht der Versuch, das Konsensprinzip der Welthandelsorganisation zu umgehen und neue Standards für den Welthandel mit Dienstleistungen zu schaffen – ohne daran alle Länder zu beteiligen. Es ist also bestenfalls ein wenig demokratischer Versuch, neue Dienstleistungsstandards zu schaffen. Im schlechtesten Fall jedoch wird mit TiSA durch die Hintertür eine Deregulierungs- und Liberalisierungswelle vollzogen und damit die Regelungshoheit staatlicher Akteure deutlich eingeschränkt.
Das TiSA-Abkommen soll Regelungen zu verschiedenen Dienstleistungsbereichen enthalten; zur Verhandlung stehen unter anderem Regelungen zum Marktzugang für ausländische Unternehmen, zu Transparenz von Gesetzgebungsverfahren, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, See und Straßenverkehr, zu nationalen Regelungen, zum elektronischem Handel und zu ArbeitnehmerInnenmigration. Das Abkommen ist weitreichend – und ebenso umfassend sollte auch seine Analyse sein. Doch das ist schwierig, denn die Kommission ist bei den Verhandlungen wenig transparent.
Was wir bisher über TiSA wissen steigert nur die Skepsis und die Befürchtung, dass TiSA staatliche Regelungsmöglichkeiten einschränken wird.
Öffentliche Dienstleistungen
Die EU-Kommission erklärt immer wieder, dass öffentliche Dienstleistungen von den TiSA-Verhandlungen ausgenommen sind. Doch die Argumentation ist wenig stichhaltig. Die Ausnahme soll im Abkommen mithilfe einer rechtlichen Formulierung erfolgen, welche der in den Verträgen der Welthandelsorganisation sehr ähnlich ist. Beim genauen Hinsehen zeigt sich, dass hierbei nur













































