Mitmachen: Klage gegen CETA

Wir können CETA stoppen!

LogoVerfassungsbeschwerdeCETA

Anfang Juli wird die EU-Kommission bekannt geben, wie sie CETA – das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada – einschätzt. Ist es eine reine EU-Angelegenheit („EU only“) oder ein „gemischtes“ Abkommen, weil es auch nationale Belange tangiert? Vieles deutet darauf hin, dass EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström CETA als EU-only einstufen will. Das hätte zur Folge, dass die Parlament der 28 EU-Mitgliedsstaaten keinerlei Befugnis zukäme: Sie würden nicht einmal gefragt!

Auf jeden Fall aber plant die EU-Kommission, CETA sofort in Kraft zu setzen, wenn der Europäische Rat (der Staats- und Regierungschefs) und das EU-Parlament zugestimmt haben. Sollten also die nationalen Parlamente doch zustimmen müssen, kommt der Trick mit der „vorläufigen Anwendung“ zum Einsatz. Das Vertragswerk wird dann einfach umgesetzt – bis das letzte Parlament über die Ratifizierung entschieden hat. Bei Handelsabkommen ist dieses Verfahren möglich, siehe dazu das Beispiel Kolumbien.

Allerdings wächst der Widerstand. Nach Rumänien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg kommt Protest auch aus Ungarn. Nähere Informationen finden sich hier.

In Deutschland hat sich die Organisationen Campact.de, Foodwatch und Mehr Demokratie e.V. zusammengeschlossen, weil sie CETA für verfassungsrechtlich bedenklich halten – und nun eine Bürgerklage lanciert. Eine solche Klage können alle deutschen StaatsbürgerInnen einlegen, wenn sie ihre Rechte verletzt fühlen. Sie können sich dieser Klage anschließen – kostenlos. Je mehr sich daran beteiligen, desto besser. Machen Sie mit!

Wie es geht, zeigt die Webseite des Bündnisses. Oder dieses kurze Video hier: