Wieder Außenseiter: Berlin für lasches EU-Umweltrecht

Umweltverbrechen sind weltweit die drittgrößte kriminelle Aktivität, nehmen jährlich um 5-7 Prozent zu und verursachen jährlich Schäden von 110-281 Milliarden US-Dollar. Die EU hat nach jahrelangen Verhandlungen nun eine Richtlinie über den Schutz der Umwelt verabschiedet, die weltweit vorbildlich ist. Die endgültige Abstimmung im Europäischen Rat fiel einvernehmlich aus – nur Deutschland stimmte nicht dafür …

Am 26. März 2024 hat der Europäische Rat ein neues EU-Umweltrecht mit härteren Sanktionen und einer erweiterten Liste von Straftaten gebilligt und damit eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt angenommen. Das Gesetz wird die Ermittlungen und die Strafverfolgung von Umweltstraftaten erheblich verbessern und daher eine starke Abschreckung ermöglichen. Genehmigungen, deren Auswirkungen sich im Nachhinein als unverhältnismäßig schädlich erweisen, können künftig gerichtlich überprüft werden.

Nähere Informationen finden sich auf der Website der Organisation Stop Ecocide Deutschland und in der Pressemitteilung des Europäischen Rats.