Unterstützt die Verfassungsbeschwerde gegen JEFTA!

Marianne Grimmenstein ist eine unermüdliche Kämpferin gegen die Freihandelspolitik der EU und die Gefahren, die von ihr ausgehen. Für ihre Klage gegen CETA hat sie über 270.000 UnterstützerInnen gewinnen können. Jetzt sucht sie MitstreiterInnen für eine Klage gegen das EU-Japan-Abkommen JEFTA.

Hier Grimmensteins Aufruf:

„Wir haben jetzt fast 5000 Mitkläger. Unverändert bitte ich Sie, der Klage mit einer ausgefüllten Vollmachterklärung kostenlos beizutreten. Die Erklärung finden Sie hier: Formular zu JEFTA-Klage

Der Fahrplan ist für die Inkraftsetzung von JEFTA da:

1. Am 5. November tagt der Handelsausschuss des EU-Parlaments (INTA-Ausschuss) und gibt seine Empfehlung ab.

2. Im Dezember findet die Abstimmung im EU-Parlament statt.

3. Um ein „EU-only-Abkommen“ in Kraft zu setzen, braucht es allerdings neben der Zustimmung des Europäischen Parlaments auch eine qualifizierte Mehrheit im Handelsministerrat. Qualifizierte Mehrheit heißt: 55 Prozent der Mitglieder des Rates, mindestens 16 Mitglieder, sowie 65 Prozent der Bevölkerung. 2019 müsste der EU-Handelsministerrat über JEFTA abstimmen. Inkrafttreten: 2019 (vermutlich nach vollzogenem Brexit).

Das bedeutet für uns, dass wir im November noch Beitritte zu der JEFTA-Klage sammeln können.

Es gibt auch Neuigkeiten zu CETA. Die CETA-Beurteilung durch den Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs ist verschoben. Die belgische Regierung hatte im September 2017 – kurz vor Beginn  der vorläufigen Anwendung von CETA  hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um zu prüfen, ob die im Handelsabkommen CETA enthaltenen Schiedsgerichte (ICS) mit dem EU-Recht (EU Verträge) vereinbar sind. Die Beurteilung durch den EuGH-Generalanwalts, die für den 23. Oktober angekündigt war, hat sich verzögert und wird erst am 29. Januar veröffentlicht. Dadurch wird auch die abschließende Bewertung durch den EuGH verzögern. Die Rechtsmeinung des Generalanwalts ist in den meisten Fällen dem endgültigen Urteil sehr ähnlich.

Durch diese Tatsache könnte die im Jahresplan 2018 des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene CETA-Hauptverhandlung auch verschoben werden. Das Bundesverfassungsgericht will wahrscheinlich bei der Hauptverhandlung von CETA  die Meinung des EuGH‘s berücksichtigen.

Beim EU-Asien-Gipfel am 19. Oktober 2018 wurde der EU-Singapur-Handelsvertrag unterschrieben. Das Abkommen wurde in zwei Teile gesplittet. Dem zweiten Teil – einem Abkommen zur Liberalisierung von Investitionsregeln – stimmte der Rat am Montag dieser Woche  zu. Anders als das Handelsabkommen muss dieses Vertragswerk allerdings noch von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann.

Auch mit Vietnam wurde ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Mit beiden Abkommen  „werden die Treibhausgasemissionen steigern, statt uns der Erreichung der Pariser Klimaschutzziele näher zu bringen. Zudem hat die EU-Kommission nichts aus der Kritik an TTIP und die CETA gelernt. Die EU-Kommission setzt weiterhin auf eine Paralleljustiz für Großunternehmen. Die Verträge mit Singapur und Vietnam enthalten die gleichen Investitions-Sondergerichte wie das CETA-Abkommen mit Kanada. Das Singapur-Abkommen ist auch für den Finanzsektor von großer Bedeutung, leider bleiben die nötigen Fortschritte aus. Im Gegenteil: Das Singapur-Abkommen macht die Regulierung der Finanzmärkte schwieriger. Es ist ein Rückschritt für ein krisenfesteres Finanzsystem. Es ist ein Handelsvertrag, der vor der Finanzkrise nicht viel anders geschrieben worden wäre. Europa braucht weiterhin einen Neustart in der Handelspolitik.” Das schreibt Sven Giegold.

Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir schaffen, den Internationalen Gerichtshof endlich einzuschalten, damit alle Handelsverträge auf den Prüfstand kommen. Bitte unterschreiben Sie meine Petition an die UN-Hilfsorganisationen.

Mit herzlichen Grüßen

Marianne Grimmenstein“