Investitionen gegen die Zukunft

Vattenfall-Kraftwerk Moorburg, 2016

Der Klimakollaps rückt näher, es muss sofort gehandelt werden. Und doch können Konzerne immer noch Schadensersatz für eine Politik fordern, die das Klima retten will. Internationale Verträge machen’s möglich. Ein immer noch aktueller Beitrag aus der Wochenzeitung „Freitag“.

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall will Geld von Deutschland, ziemlich viel Geld. 6,1 Milliarden Euro, als „Schadensersatz“. Das Unternehmen argumentiert, die Laufzeiten seiner Atommeiler seien nach dem Atomausstieg von 2011 entwertet worden. Schon im Jahr 2012 reichte Vattenfall Klage gegen Deutschland ein, seit 2016 wird der Fall vor einem privaten, internationalen Schiedsgericht in Washington verhandelt. Eine Entscheidung wird dieses oder spätestens Anfang nächsten Jahres erwartet.

Milliardenklagen ausländischer Investoren gegen Staaten werden durch Investitionsschutzabkommen ermöglicht, die Staaten untereinander abschließen. Ihr ursprüngliches Ziel: Investitionen im Ausland vor Enteignungen zu schützen. Doch mittlerweile gewähren die Abkommen internationalen Investoren Sonderklagerechte. Wenn Staaten ihre Politik verändern und Investoren dadurch ihre Gewinne bedroht sehen, können sie auf Schadensersatz klagen.

Schiedsgericht in Washington

Vattenfall tut genau dies auf Grundlage des Energiechartavertrags, eines Abkommens zwischen knapp 50 Staaten in West- und Osteuropa sowie Asien, das seit 1998 in Kraft ist. 67 Prozent der mit dem Energiechartavertrag angestrengten Klagen sind EU-intern: Ein Unternehmen eines EU-Mitgliedsstaats verklagt die Regierung eines anderen Mitgliedsstaats, wie bei der Klage Vattenfalls gegen die Bundesrepublik. 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass solche Klagen EU-Recht zuwiderlaufen („Achmea-Gutachten“). Doch ein Schiedsgericht in Washington – das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der Weltbank – ignorierte die EuGH-Entscheidung und erklärte sich kurzerhand für die Vattenfall-Klage zuständig.

Deutschland hat von allen Ländern weltweit am meisten Investitionsabkommen mit anderen Staaten und Staatengruppen abgeschlossen. Anstatt diese Abkommen nach der Klage Vattenfalls aber zu kündigen und weitere Konzernklagen zu verhindern, setzen Deutschland und die EU auf die Ausweitung des Energiechartavertrags. Mit gravierenden Folgen.

Denn der Fall Vattenfall zeigt die zunehmende Macht der Konzerne. Gab es zur Jahrtausendwende circa 60 bekannte Klagen, hat sich die Zahl seitdem auf 942 mehr als verzehnfacht. Die „Dunkelziffer“ kann noch höher liegen, denn Konzernklagen bleiben der Öffentlichkeit oft verborgen. Die meisten der bekannten Klagen gehen auf den Energiechartavertrag zurück, derzeit immerhin 115.

Es ist klar, dass Konzernklagen eine Gefahr für progressive Politik im Bereich der Energiewende und bei der Bekämpfung des Klimawandels darstellen. Bekannt ist etwa die Klage des britischen Öl- und Gasunternehmens Rockhopper gegen Italien. Italien hatte sich geweigert, der Firma eine Konzession für Ölbohrungen in der Adria zu erteilen. 2017 klagte Rockhopper und argumentierte, ihm seien durch die Entscheidung „zukünftige Gewinne“ entgangen. Der Fall ist noch nicht entschieden, aber er zeigt, was für ein Druck von Konzernklagen ausgeht.

Hamburg knickte ein

Oft sind Staaten ob dieser Drohkulisse zu Zugeständnissen bereit. So einigte sich Hamburg 2009 außergerichtlich mit Vattenfall, als der Konzern eine Schadensersatzklage vor einem privaten Schiedsgericht wegen Umweltauflagen für ein Kohlekraftwerk anstrengte. Eingeschüchtert durch die Milliardenklage nahm Hamburg Teile der Auflagen zurück.

Andere Klagen von Investoren zielten auf Verbote von Ölbohrungen und Ölpipelines oder Steuern auf fossile Brennstoffe. Mit Erfolg: Bisher mussten die beklagten Staaten über 1,2 Milliarden US-Dollar Schadensersatz und Vergleichszahlungen leisten. Und laut einer Studie der NGO Corporate Europe Observatory und des Transnational Institute (TNI) stehen allein im Energiesektor Entscheidungen zu Klagen im Wert von 35 Milliarden US-Dollar aus.

Zusätzlich zu seiner Klage in Washington hatte Vattenfall zusammen mit RWE und Eon auch vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschädigung wegen des Atomausstiegs geklagt. Ende 2016 entschied das Gericht, dass die Betreiber eine Entschädigung erhalten, geschätzt wird allerdings, dass diese relativ niedrig ausfallen könnte. Die parallele Klage Vattenfalls vor einem internationalen Schiedsgericht dient dazu, an nationalen Instanzen vorbei eine viel höhere Entschädigung einzuklagen.

Die Sonderklagerechte von Investoren machen die Politik zur Geisel der Konzerne, da schärfere Klima- und Umweltregulierungen fortan ein unwägbares Klagerisiko bedeuten. Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz schätzt, dass multinationale Konzerne zukünftig noch viel mehr Klagen anstrengen werden, wenn Klimaschutz ihre Profite gefährdet. Stiglitz nennt das „Prozessterror“.

Problematisch ist auch die Geheimhaltung bei Konzernklagen, wenn Verfahren vor privaten Schiedsgerichten stattfinden. Zwar können Bundestagsabgeordnete in einem sogenannten Geheimschutzraum des Bundestages Prozessunterlagen sichten. Es ist ihnen jedoch verboten, Wähler*innen darüber zu informieren. Auch Journalist*innen haben keinen Zugang zu den geheimen Prozessunterlagen.

Italien und Russland haben im Energiebereich bereits die Reißleine gezogen. Italien hat seine Mitgliedschaft im Energiechartavertrag beendet, Russland seine Anwendung aufgekündigt. Und es formiert sich eine europaweite Kampagne unter dem Slogan STOP-ISDS (Investor-Staat-Schiedsverfahren), die sich für das Ende von Sonderklagerechten von internationalen Konzernen einsetzt. Schon über 580.000 Europäer*innen fordern die EU auf, sich aus Handels- und Investitionsabkommen zurückzuziehen, die Konzernen Sonderklagerechte einräumen.

Hier unterzeichnen: https://stopisds.org/de/