Pandemische Klageszenarien

Weil sie während der Pandemie beispielsweise Mieten reduziert oder Strom- und Wasserrechnungen suspendiert haben, drohen etlichen Staaten Klagen. Die Kläger: global agierende Konzerne – und internationale Anwaltskanzleien stehen schon bereit. Dies berichtet die Schweizer Wochenzeitung WOZ in ihrer aktuellen Ausgabe.

 Von Jan Jirát

Wie tödlich das Coronavirus ist, hängt massgeblich davon ab, ob kostengünstige und in hoher Stückzahl verfügbare Medikamente und Tests vorhanden sind. Das gilt insbesondere auch für künftige Impfstoffe.

Viele Staaten haben deshalb in den letzten Wochen etwa die Beseitigung des Patentschutzes beschlossen, um günstigere Generikaprodukte importieren und anbieten zu können. So hat Israel eine Zwangslizenz für ein HIV-Generikum erwirkt, das CoronapatientInnen helfen könnte. «Hohe Medikamentenpreise und Monopolstellungen werden diese Pandemie verlängern», schrieb Médecins Sans Frontières bereits Ende März und rief die Regierungen zu Preiskontrollen auf.

Nun zeigt eine Recherche der lobbykritischen NGOs Corporate Europe Observatory (CEO) und Transnational Institute (TNI), dass die staatlichen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den Fokus internationaler Anwaltskanzleien wie Quinn Emanuel oder Freshfields geraten sind. Diese halten multinationale Konzerne gezielt an, sogenannte Investor-Staat-Klagen (ISDS) ins Auge zu fassen. Dank Investitionsschutzverträgen, von denen weltweit deutlich über 3000 existieren, können ausländische InvestorInnen Staaten direkt vor privaten Schiedsgerichten wie dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington verklagen. Die Verfahren finden hinter verschlossenen Türen zwischen zwei privaten AnwältInnen und einem Schiedsrichter statt, der jeweils ebenfalls von einer grossen Anwaltskanzlei stammt. Rekursmöglichkeiten gibt es keine.

Die bekannteste solche Klage ist jene des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland. Nach dem Atomausstieg 2011 forderte der Konzern vor dem ICSID 6,1 Milliarden Euro als Entschädigung (siehe WOZ Nr. 32/17). Der Fall ist noch immer hängig. Die Konzerne haben mittlerweile über tausend solcher Klagen angestrengt und bis 2018 annähernd 90 Milliarden US-Dollar zugesprochen erhalten.

Für die aktuelle Recherche haben CEO und TNI eine Vielzahl von Mitteilungen und Videoseminaren von Anwaltskanzleien ausgewertet und sind dabei auf mehrere Klageszenarien gestossen. Ein möglicher Ansatz richtet sich gegen süd- und mittelamerikanische Staaten, wo die Wasserwerke privatisiert sind. Die Staaten hatten beschlossen, dass während der Coronakrise die Wasserversorgung gewährleistet sein muss, auch wenn jemand die Wasserrechnung nicht beglichen hat. Die Leute sollen regelmässig Hände waschen können. Ebenfalls ins Visier der Anwaltskanzleien sind Spanien und Italien geraten, die Privatspitäler verpflichteten, Intensivbetten zur Verfügung zu stellen. Geprüft werden zudem Klagen gegen Staaten, die Mieten reduzieren, Stromrechnungen und Strassengebühren suspendieren wollen oder finanzielle Hilfe an Unternehmen ablehnen, die in Steueroasen registriert sind.

Besonders die Pharmakonzerne werden ihr lukratives Geschäftsmodell, das ihnen der Patentschutz und Monopolstellungen bisher garantiert haben, nicht klaglos aufgeben. Das hat erst kürzlich Novartis durchblicken lassen. Vor fünf Jahren versuchte Kolumbien, eine Zwangslizenz für kostengünstigere Generika gegen Leukämie durchzusetzen. Der Preis des Novartis-Medikaments war mit fast 20 000 US-Dollar pro Patient und Jahr für das südamerikanische Land zu hoch. Novartis reagierte damals mit einer Klagedrohung vor einem privaten Schiedsgericht. Sogar das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mischte sich in den Konflikt ein und ergriff unverhohlen Partei für den Basler Pharmakonzern (siehe WOZ Nr. 38/15 und den Beitrag auf dieser Website). Letztlich kam es zu einer deutlichen Preisreduktion, doch Novartis behielt die Monopolstellung und konnte einen Präzedenzfall abwenden.

Die Investor-Staat-Klagen haben ein paralleles Justizsystem erschaffen. Konzerne können so demokratische Entscheide aushebeln. Immerhin: Der Widerstand dagegen wächst. Namhafte ExpertInnen und rechtswissenschaftliche Institutionen fordern, dass es ausländischen InvestorInnen nicht erlaubt sein soll, gegen Massnahmen zur Coronabekämpfung zu klagen.