Ein interessanter Beitrag aus der Süddeutschen Zeitung vom 6. Oktober 2016:
- Bei der Übersetzung des Ceta-Vertragstextes ins Deutsche gibt es Unstimmigkeiten – ausgerechnet in der besonders umstrittenen Passage.
- Die Stelle suggeriert ein strengeres Auswahlverfahren für Juristen, als es nach dem Text der Originalversion vorgesehen ist.
Von Silvia Liebrich
Das Misstrauen in Teilen der Bevölkerung gegen das Freihandelsabkommen Ceta zwischen Kanada und der Europäischen Union ist ohnehin schon groß. Nun stellt sich heraus, dass es bei der Übersetzung des Vertragstextes ins Deutsche Unstimmigkeiten gibt. Ausgerechnet in der besonders umstrittenen Passage, in der es um Schiedsgerichte und die dort eingesetzten Richter geht. In Artikel 8.27 Abs. 4 heißt es in der deutschen Fassung: „Die Mitglieder des Gerichts müssen die in ihren jeweiligen Ländern zur Ausübung des Richteramts erforderlichen Qualifikationen besitzen oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein.“ Nur: Das Wort „hervorragend“ ist offenbar in der deutschen Version hinzugefügt worden, im englischen Original steht es nicht. Dort ist nur von „jurists of recognized competence“ die Rede, von „Juristen von anerkannter Kompetenz“.
