DGB: Nein zu diesem Investitionsschutz!

In einer Stellungnahme Ende Februar 2016 bekräftigte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) noch einmal seine Ablehnung der Sonderschiedsgerichte, die Investitionsstreitfälle entscheiden sollen (und bisher oft millionen- bzw. milliardenschwere Entschädigungszahlungen erzwungen haben). Die DGB-Kritik richtet sich auch gegen die von SPD-Chef Sigmar Gabriel lancierte Idee eines Investment Court Systems; dieses nur punktuell bessere System ist im reformierten CETA-Vertrag enthalten.

Der DGB schreibt in seinem Positionspapier unter anderem:

Auch der Kommissionsvorschlag für ein neues Investitionsschutzkapitel für TTIP und CETA stellt aus gewerkschaftlicher Sicht keine Lösung der damit verbundenen grundsätzlichen Probleme dar. Eine Sonderrolle für ausländische Investoren und die zunehmende Verlagerung des Investorenschutzes auf die internationale Ebene ist kritisch zu sehen, weil lediglich Investorenrechte und deren Durchsetzung geregelt werden, nicht aber Investorenpflichten.

Laut dieser neuen Vorschläge soll das bisherige ISDS-System durch ein neues, permanentes bilaterales Investment Court System (ICS) ersetzt werden und über Investitionsstreitigkeiten im Rahmen von TTIP entscheiden. In ihrer aktuellen Handelsstrategie für Europa (2015) wird darüber hinaus die Idee eines permanenten multilateralen Investitionsgerichtshof entwickelt, der auf lange Sicht mögliche bilaterale Gerichtshöfe ablösen soll.

Der DGB hält die völkerrechtliche Absicherung von einseitigen Investor-Staat-Klagerechten nach wie vor für nicht erforderlich. Die gegenwärtige öffentliche Diskussion über diese Verfahren ist längst überfällig. Rechte und Pflichten von Investoren müssen neu austariert werden.

Zu den Anforderungen des DGB gehört:

● dass Investoren menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, deren Nichteinhaltung zu Sanktionen und im Schadensfall auch zur Haftung gegenüber den Betroffenen führen kann;

● dass die Fähigkeit von Staaten, im öffentlichen Interesse Gesetze zu erlassen und bestehende Vorschriften zu verändern, nicht beeinträchtigt wird (right to regulate);

● dass eine breite Auslegung von Schutzstandards, wie billige und gerechte Behandlung und indirekte Enteignung, verhindert wird;

● dass entsprechende Verfahren allen Anforderungen rechtsstaatlicher Prozesse an Transparenz, Überprüfbarkeit und Unabhängigkeit genügen und insbesondere die Unabhängigkeit der Richter gewährleistet ist;

● dass es die Möglichkeit gibt, nach einem Urteil in Berufung zu gehen;

● dass der nationale Rechtsweg gegenüber dem internationalen Schiedsverfahren gestärkt wird.

Die gesamte Stellungnahme können Sie hier nachlesen: DGB-Position zum Investitionsschutz bei TTIP und CETA

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