Sachverständigenrat Umwelt warnt vor TTIP und CETA

Die Meldung ist zwar etwas älter, bleibt aber wichtig: Wie die Wochenzeitung Zeit Ende Februar 2016 berichtete, machen sich auch Regierungsberater Sorgen. 

Warnung vor einem transatlantischen Markt ohne Staat

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen äußert schwere Bedenken gegen TTIP: Er fürchtet Demokratieverlust und sieht den Verbraucherschutz in Gefahr.

Von Fritz Vorholz

In der Schlacht um die öffentliche Meinung zum Handelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA wird die Luft für Brüssel und die EU-Mitgliedsstaaten immer dünner. Laut Eurobarometer, der regelmäßigen Meinungserforschung im Auftrag der EU-Kommission, unterstützt zwar immer noch eine Mehrheit von 53 Prozent das geplante Freihandels- und Investitionsabkommen. Aber der Anteil der Skeptiker wächst. Fast jeder dritte Europäer ist laut der jüngsten Zahlen vom vergangenen Herbst dagegen. In Österreich lehnen das Abkommen 70 Prozent ab, in Deutschland immerhin 59 Prozent.

Nun dürften die Gegner sich bestätigt sehen. Denn der Sachverständigenrat für Umweltfragen, ein Beratungsgremium der Bundesregierung, äußert schwere Bedenken. In einer aktuellen Stellungnahme warnt das Professorengremium vor Demokratieverlusten, fordert die „Wahrung von Gemeinwohlinteressen“ und mahnt die Verhandlungspartner zu weniger Selbstherrlichkeit. Öffentlich geäußerte Bedenken sollten sie „nicht leichtfertig übergehen, sondern aufgreifen“, heißt es in der 60-seitigen Expertise.

Bei TTIP geht es um weit mehr als nur um die Abschaffung der noch verbliebenen Zollschranken. Durch das Abkommen sollen weitere Handelshemmnisse abgebaut werden. Es sind unterschiedliche Anforderungen an Waren und Dienstleistungen, die etwa den Produktionsprozess betreffen, die Zusammensetzung eines Produkts, seine Eigenschaften oder auch die Handhabung. Geregelt sind sie in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und in technischen Regelwerken, die oft dem Schutz von Gesundheit, Umwelt und Verbrauchern dienen.

Die gegenseitige Anerkennung oder Angleichung dieser Regeln zwecks Handelserleichterung hat es in sich: Es kann nämlich sein, dass das Schutzniveau sinkt. Die Gefahr sieht offenbar auch der Umweltrat. „Negative Umweltauswirkungen können nur vermieden werden, wenn eine Angleichung auf hohem Niveau gelingt“, schreibt er in seiner Stellungnahme.

Kein Klon- und Gentech-Verbot

Sollte das nicht gelingen, wäre so gut wie jeder betroffen:

– Kosmetika, so die Expertise, unterliegen in der EU einer Anzeige- und Zulassungspflicht, während in den USA „teilweise keine Registrierungspflichten bestehen und Sicherheitstests freiwillig erfolgen“.

– Bei Lebensmitteln will die EU den Einsatz der Klontechnik bei landwirtschaftlichen Nutztieren verbieten, während es in den USA kein Klonverbot auf Bundesebene gibt.

– Lebens- und Futtermittel müssen in der EU gekennzeichnet werden, wenn sie mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthalten, während in den USA solche Lebensmittel „regelmäßig nicht gekennzeichnet werden“.

– Pflanzenschutzmittel und Biozide, die beispielsweise krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsschädigende Stoffe enthalten, sind in der EU nicht zulassungsfähig, anders als in den USA.

– Mit ihrer REACH-Verordnung verfügt die EU über eines „der strengsten Chemikaliengesetze der Welt“, heißt es in der Stellungnahme des Umweltrates; der amerikanische Toxic Substances Control Act sei damit nicht vergleichbar.

Vorsichtsprinzip im TTIP-Vertrag verankern

Die durch die unterschiedlichen Vorschriften verursachten Handelshemmnisse ließen sich im Prinzip auf verschiedene Art und Weise beseitigen: beispielsweise durch Harmonisierung der Vorschriften oder dadurch, dass die Vertragspartner vereinbaren, unterschiedliche Regelungen als gleichwertig anzuerkennen. Beides könne sich allerdings negativ auf Schutzstandards auswirken, lässt der Sachverständigenrat wissen: Es sei „oft nicht ersichtlich“, wie die sehr unterschiedlichen „Regulierungsphilosophien“ in der EU und in den USA einander angenähert werden könnten, „ohne Errungenschaften des Umwelt- oder Verbraucherschutzes aufzugeben“.

Selbst wenn jeder der Partner, die EU und die USA, ihre eigenen Standards behielten und der Handel nur durch die gegenseitige Anerkennung der Vorschriften erleichtert werde, könnten negative Konsequenzen nicht ausgeschlossen werden. Schließlich könne ein höheres Schutzniveau mit höheren Produktionskosten verbunden sein – mit der Folge, dass importierte Waren günstiger angeboten werden können als im Inland hergestellte Güter. Damit nicht genug. Möglich sei nämlich, „dass nationale Hersteller dann aus Wettbewerbsgründen politischen Druck ausüben, um eine Senkung von Schutzstandards zu erreichen“, warnen die Umwelt-Sachverständigen.

Ein grundlegendes Problem des geplanten Handelsabkommens sieht das Gremium darin, dass dies- und jenseits des Atlantiks unterschiedliche Maßstäbe der Risikobewertung herrschen und mit wissenschaftlichen Ungewissheiten unterschiedlich umgegangen werde. In Europa ist das Vorsorgeprinzip vorherrschend, das die USA als übergeordnetes Prinzip nicht kennen. Die Europäer sollten es retten – und „ausdrücklich in TTIP verankern“,  fordert der Umweltrat. Es gebietet, „aus Gründen der Vorsicht mehr zu tun, als es die zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits nachgewiesenen Gefahren verlangen“.

Wachstumswirkungen „höchst unsicher“

Was der Umweltrat sonst noch moniert: Zum Beispiel blende das geplante Nachhaltigkeitskapitel in TTIP wichtige Bereiche wie den Klimaschutz  – ausgerechnet den Klimaschutz! – aus. Die fehlende Transparenz der Verhandlungen sei „nicht demokratieverträglich“; auch der vor Kurzem eingerichtete Leseraum für Bundestagsabgeordnete schaffe „keine hinreichenden Bedingungen, um die für die demokratische Meinungsbildung wichtigen Debatten zu ermöglichen“, sagt Christian Calliess, der Jurist im Umweltrat.

Obendrein spreche viel dafür, dass die Größe der von TTIP-Befürwortern gern genannten positiven Wachstumswirkungen nicht nur „höchst unsicher“ sei, sondern obendrein den Effekt unberücksichtigt lasse, dass jeder Abbau von Schutzniveaus „gesellschaftliche Kosten mit sich bringt“ – also die möglichen Wachstumseffekte mindert.

Wie skeptisch der Sachverständigenrat für Umweltfragen TTIP grundsätzlich beurteilt, steht im letzten Absatz seiner Stellungnahme: Was da nämlich dräue, sei ein transatlantischer „Markt ohne Staat“ – es sei denn, es gelinge noch ein demokratisch legitimierter institutioneller Rahmen, der geeignet sei, „die den Markt flankierenden Schutzpolitiken abzusichern“.