CETA: „Glaube nicht, das es ratifiziert wird“

2016-10-15 00:00:00 epa05586442 People carrying baloons forming the slogan "STOP CETA" march during a demonstration against the CETA and TTIP trade agreements, in Warsaw, Poland, 15 October 2016. A coalition of organisations wants to stop the both controversial Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada and the European Union (EU) and the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) between USA and the EU. EPA/JACEK TURCZYK POLAND OUT

Die Tageszeitung Junge Welt publizierte am 29. Dezember 2016 ein Interview mit Marianne Grimmenstein, auf deren Initiative hin über 60.000 BürgerInnen gegen CETA klagten. Hier der Wortlaut:

 

 

 

 

Das EU-Parlament stimmt im Februar über CETA ab. Nationale Entscheidungen könnten Handelsabkommen aber noch stoppen. Ein Gespräch mit Marianne Grimmenstein.

Interview: Ben Mendelson

Im Sommer haben Sie versucht, durch ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA zu verhindern. Aber wenn das EU-Parlament CETA am 17. Februar zustimmt, könnte es in Teilen vorläufig in Kraft treten. Sind Sie mit Ihrer Klage gescheitert?

Nein, überhaupt nicht. Die Hauptverhandlung vor dem Verfassungsgericht kommt ja noch. Und die Bundesregierung hat nach der ersten schnellen Überprüfung harte Auflagen bekommen, in welchem Rahmen sie der vorläufigen Anwendung überhaupt zustimmen darf. Deutschland muss diese Anwendung jederzeit kündigen können und dies tun, wenn sich herausstellt, dass Teile davon verfassungswidrig sind. Der Investorenschutz und die Schiedsgerichte gehören nicht mehr zur vorläufigen Anwendung.

Außerdem müssen die CETA-Ausschüsse laut Verfassungsgericht eine demokratische Rückbindung haben. Das war einer der größten Kritikpunkte im Vorfeld. Im Vertrag steht nämlich nicht drin, wer in diesen Ausschüssen sitzen soll. Ursprünglich sollten sie komplette Narrenfreiheit bekommen und tun können, was sie wollen – ohne Mitsprache der Parlamente. Wir haben erreicht, dass diese Ausschüsse zumindest bei der vorläufigen Anwendung nicht eingesetzt werden.

Trotzdem: Es gilt als wahrscheinlich, dass das EU-Parlament eben diese vorläufige Anwendung beschließt.

Der Sozialausschuss des EU-Parlaments hat den Abgeordneten gerade empfohlen, CETA nicht zuzustimmen. Es gibt – auch intern – erheblichen Widerstand. Aber ich rechne trotzdem mit der vorläufigen Anwendung durch das Parlament. Zum Glück ist die Sache damit noch längst nicht erledigt. Wie gesagt, die Klagen gegen CETA werden noch vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Wir rechnen nicht vor April mit der Verhandlung. Der Ratifizierungsprozess wird wohl zwei bis drei Jahre dauern. Immerhin müssen 28 nationale und mindestens 14 regionale Parlamente dem Abkommen zustimmen.

Etliche osteuropäische Länder haben bereits ihre Vorbehalte angemeldet, Ungarn, Slowenien und Rumänien zum Beispiel. Auch die Wallonen haben geäußert, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mitzumachen. Seitdem wurde kein Buchstabe aus dem Text des Hauptvertrags geändert. Eventuell wird in Irland und den Niederlanden das Volk über CETA abstimmen. Ich glaube nicht, dass der Vertrag überall ratifiziert werden kann. Es braucht nur in einem Land die Ratifizierung zu scheitern – und der Vertrag ist gescheitert.

Haben Sie den 1.500 Seiten starken Vertrag gelesen?

Nicht komplett, aber mehrere hundert Seiten davon. Der Vertragstext ist ganz im Sinne der Investoren mit seinen vielen eingebauten Freiheiten und Schutzmechanismen. Außerdem wimmelt er von unklaren Ausdrücken. Das ist ein Kernproblem von CETA: die schwammigen Begriffe. Es ist kein guter und lohnender Vertrag, zumindest nicht für die Bevölkerung in Europa. Aber gut für Anwaltskanzleien: Die könnten viel Geld damit verdienen, wie man diese schwammigen Formulierungen auslegen kann. Selbst angeblich »unschädliche« Teile des Vertrags nutzen Kanada mehr als der EU, wie der Berufsverband der Rechtsjournalisten nachgewiesen hat. Auch ohne CETA werden wir weiterhin Handel mit Kanada treiben können. Niemand muss sich sorgen, dass man hier bald keinen Ahornsirup mehr kaufen kann.

Als Sie im Frühjahr 2015 mit der Unterschriftensammlung für Ihre Klage anfingen, wurden Sie vom Bündnis »Stop ­CETA und TTIP« kritisiert, es sei zu früh für eine Klage. Nun hat das Bündnis eine ähnliche eingereicht. Haben sich die Mitkläger für ihre Kritik entschuldigt?

Das nicht, aber wir haben ein vernünftiges Verhältnis zueinander. Ich finde es gut, dass nun fünf Klagen beim Bundesverfassungsgericht liegen. Es war aber sehr wichtig, dass ich mit Professor Fisahn seit anderthalb Jahren aufpasse und wir imstande waren, Klage einzureichen. Die Termine wurden laufend verschoben. Wäre es bei dem früheren Zeitplan der EU geblieben, hätten wir schon im Mai 2015 unser Eilverfahren einbringen müssen – damals war ich die einzige, die für eine Verfassungsbeschwerde bereit war.