Fairer Handel? Die GroKo bleibt bei alten Konzepten

Ein Blick in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zeigt, dass die Koalitionäre bei vielen für den fairen Handel relevanten Themen die Politik der letzten Jahre fortsetzen werden. Das schreibt das Forum Fairer Handel in einer Stellungnahme.

Der Koalitionsvertrag benennt die „Agenda 2030 als Richtschnur deutscher Politik“. Zudem soll die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie, also die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf deutscher Ebene, „kontinuierlich und ambitioniert“ weiterentwickelt werden. Dies stimmt zuversichtlich. Wenn sie es mit der „Richtschnur“ ernst meint, sollte die zukünftige Regierung allerdings jeden Politikbereich an den nachhaltigen Entwicklungszielen ausrichten. Im Koalitionsvertrag werden die Agenda 2030 sowie die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie lediglich in den Kapiteln zur Umweltpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit erwähnt.

Begrüßenswert ist zudem, dass im Rahmen der Hungerbekämpfung die Förderung von KleinbäuerInnen zur Lebensmittelproduktion für die regionalen Märkte in den Vordergrund gestellt werden soll.

Fairer Handel für alle ist nötig

Die Koalitionspartner schreiben, dass Deutschland „Vorreiter für eine faire EU-Handelspolitik“ sein soll. Auch an anderen Stellen ist im Koalitionsvertrag von einem „fairen Handel“ die Rede. Im Kapitel zur Entwicklungszusammenarbeit heißt es im Abschnitt „Fairer Handel“, dass sich die Koalitionäre für verbindliche soziale, menschenrechtliche und ökologische Standards und konkrete Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen in allen EU-Handels- und Investitionsabkommen stark machen wollen. Dies begrüßen wir sehr.

Ein „Weiter so“ in der Handelspolitik wird nicht zu fairem Handel führen

Doch ein Blick in das Kapitel zur Wirtschaftspolitik stellt in Frage, wie fair die angestrebte Handelspolitik tatsächlich sein wird. Im Unterkapitel zum Außenhandel wird das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada als Vorbild für weitere Handelsabkommen genannt. Es enthalte „zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit, Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz“. Die Regelungen in CETA gehen jedoch in genau die andere Richtung: CETA untergräbt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und droht ökologische und Verbraucherschutzstandards, soziale Rechte und die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu verwässern. Das Abkommen zwischen der EU und Kanada setzt einen gefährlichen Standard für weitere multi- und bilaterale Handelsabkommen und hat auch negative Auswirkungen für KleinbäuerInnen anderer Länder. Hier zeigt sich erneut, dass die Wirtschafts- und Handelspolitik Deutschlands und der EU häufig nicht kohärent mit ihren entwicklungspolitischen Zielen ist.

Dies ist auch bei den sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den afrikanischen Staaten (European Partnership Agreements, kurz: EPAs) ersichtlich. Sie laufen entwicklungspolitischen Bemühungen zuwider, denn sie setzen gemäß der Freihandelslogik auf eine weitreichende Liberalisierung und Marktöffnung, die es den Ländern fast unmöglich macht, eigene nationale und regionale Binnenmärkte aufzubauen. Seit fünfzehn Jahren drängt die Europäische Union auf den Abschluss der EPAs trotz großem Widerstand der Zivilgesellschaft in afrikanischen und europäischen Ländern. Im Koalitionsvertrag heißt es nun, dass die Abkommen „überprüft“ werden sollen, „ob sie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dienen“. Eine solche Überprüfung muss unserer Meinung zu dem Ergebnis führen, dass die EPAs so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden.

Es bleibt bei freiwilligen Maßnahmen für Unternehmen im Bereich Menschenrechte

Seit langem fordert das Forum Fairer Handel, dass Deutschland Unternehmen per Gesetz verpflichtet, für den Schutz der Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zu sorgen. Nur ein Gesetz kann dafür sorgen, dass alle Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Koalitionsparteien haben es verpasst, eine solche gesetzliche Regelung jetzt festzuschreiben. Der nächste Schritt ist die Überprüfung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in 2020. Eine gesetzliche Initiative sieht der Koalitionsvertrag lediglich vor, falls die freiwilligen Maßnahmen für Unternehmen als unzureichend bewertet werden. Auch erwähnen die Koalitionäre mit keinem Wort, dass es auf internationaler Ebene derzeit Verhandlungen in den Vereinten Nationen zu einem internationalen Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten gibt (UN Treaty).

Nun gilt es, den NAP konsequent umzusetzen und die vorgesehenen Überprüfungen gründlich und nachvollziehbar zu gestalten. Zudem muss die zukünftige Bundesregierung den Prozess in den Vereinten Nationen für ein Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten konstruktiv unterstützten. Wir bleiben bei unserer Forderung einer gesetzlichen Regelung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen und werden uns dafür weiterhin nach Kräften einsetzen.


Das Konstanzer Bündnis für gerechten Welthandel fordert die baden-württembergischen Grünen auf, der Ratifizierung von CETA im Bundesrat nicht zuzustimmen. Wenn sich die Landesregierung Baden-Württembergs bei der Abstimmung enthält (oder gegen CETA votiert), scheitert das EU-Kanada-Abkommen! Unterstützen Sie unseren Appell!