Aktuell: Bundestag debattierte das EU-Kanada-Abkommen CETA

Kundgebung vor dem Bundestag, 2. März 2018

Auf Antrag der FDP debattierte heute der Bundestag das umstrittene CETA-Abkommen. Die Neoliberalen wollten den teilweise in Kraft gesetzten Deal sofort ratifizieren. Das ist nicht gelungen, wie eine Pressemitteilung des Bundestags zeigt. Hier der Wortlaut (mit einer Anmerkung).

In verbundener Beratung hat der Bundestag am Freitag, 2. März 2018, über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/958) und einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/97) debattiert. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Ceta). Die Linke lehnt in ihrem Antrag einen eigenen Gerichtshof auf europäischer Ebene für Konflikte zwischen Investoren, Unternehmen und Staaten ab. Der Bundestag überwies beide Vorlagen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

FDP: Ceta umfassend zustimmen

Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, Ceta) sieht nach FDP-Angaben vor, dass rund 98 Prozent der Zölle zwischen beiden Volkswirtschaften abgebaut werden. Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge könnten europäische Unternehmen dadurch jährlich rund 590 Millionen Euro einsparen.

Zudem gewährleiste Ceta europäischen und kanadischen Investoren bessere und verlässlichere Bedingungen und erleichtere den Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada. Die EU-Kommission schätze, dass das bilaterale Handelsvolumen bei Waren und Dienstleistungen EU-weit um rund 23 Prozent steigen könnte. Das jährliche Bruttoinlandsprodukt der EU würde sich um etwa zwölf Milliarden Euro jährlich erhöhen.

„Gemischtes Abkommen“

Kanada habe das Abkommen am 16. Mai 2017 ratifiziert, schreibt die FDP. Als „gemischtes Abkommen“ müsse es auf EU-Seite von sämtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert werden, damit es vollständig in Kraft treten könne. Seit dem 21. September 2017 wendeten beide Seiten weite Teile des Abkommens vorläufig an.

Die vorläufige Anwendung gelten nur für die Bereiche, die unstreitig in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen. Derzeit hätten Spanien, Portugal, Dänemark, Lettland, Estland, Tschechien, Kroatien und Malta dem Abkommen in vollem Umfang zugestimmt. Der Gesetzentwurf der FDP zielt nun darauf ab, die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zu erlangen.

Undurchsichtige Exklusivrechte befürchtet

Hintergrund des Antrags der Linksfraktion ist, dass die EU-Kommission derzeit ein Konzept für einen Multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC) entwickelt; sie hat dazu einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen vorgelegt. Dieser MIC soll die bisherigen Schiedsgerichte ersetzen. Die Bundesregierung hatte im Frühjahr mitgeteilt, sie erwarte, dass der Gerichtshof auch die bilateralen Investitionsgerichte ersetzt. Sie wolle sich dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit der bei MIC eingesetzten Richter durch geeignete Regelungen gewährleistet wird.

Die Fraktion Die Linke hingegen befürchtet, dass durch die Einrichtung eines MIC ausländischen Investoren und Konzernen undurchsichtige Exklusivrechte gewährt würden. „Im Ergebnis stärkt und zementiert der MIC eine Paralleljustiz zu Lasten normaler rechtsstaatlicher Verfahren, der öffentlichen Haushalte und demokratischer Entscheidungen“, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Die Fraktion fordert daher, einen entsprechenden Entwurf der EU-Kommission zurückzuweisen. Außerdem solle die Bundesregierung belastbare Fakten vorlegen, die eine Notwendigkeit des zusätzlichen Schutzes von ausländischen Investoren und Unternehmen belegen. (nal/vom/pez/02.03.2018)


Auf der Bundestagswebsite sind auch die Stellungnahmen der Linken-Abgeordneten Klaus Ernst und Fabio De Masi im Video zu sehen. De Masi erklärte zum Beispiel, dass die kanadische Regierung durchaus bereit gewesen wäre, auf den Investitionsschutz zu verzichten und die Rechte der Beschäftigten zu stärken. Doch die EU-Kommission habe das nicht gewollt.