CETA: Erst ist das Verfassungsgericht dran

Anlässlich der Bundestagsdebatte über das EU-Kanada-Handelsabkommen CETA am vergangenen Freitag verweist der Verein Mehr Demokratie auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung.

Im Zuge der von Mehr Demokratie, Campact und foodwatch initiierten Bürgerklage „Nein zu CETA“ haben wir zuletzt kritisiert, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durch die Auslegungs- und Zusatzerklärungen zu CETA nicht vollständig erfüllt sind. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA grundgesetzkonform ist, muss das Gericht noch treffen.

Aus unserer Sicht ist CETA in der vorliegenden Form eine Gefahr für unsere Demokratie – die CETA-Ausschüsse sind nicht ausreichend demokratisch legitimiert und es droht eine Paralleljustiz, die Investoren einseitig begünstigt. „Das Bundesverfassungsgericht muss erst noch klären, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wenn unsere Parlamentarier Einfluss an internationale Gremien abgeben, betrifft das auch unsere Rechte als Bürgerinnen und Bürger“, erklärt unser Geschäftsführender Bundesvorstand Roman Huber.

Gegen CETA sind in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren der Linken anhängig. Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ haben mehr als 125.000 Bürger/innen unterstützt. „Ein Demokratieproblem ist vor allem die fehlende Rückbindung der CETA-Steuerungsgremien an die Parlamente der Mitgliedstaaten“, erläutert Huber. „Hier hat das Verfassungsgericht in den bisherigen Verhandlungen bei der Bundesregierung sehr genau nachgehakt.“

Wie die Karlsruher Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren ausfallen wird, hängt auch von den Zustimmungs- und Begleitgesetzen ab. Nachdem CETA seit September 2017 bereits vorläufig angewendet wird, hat die FDP nun einen Entwurf für ein Zustimmungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf zielt darauf, dass auch Deutschland CETA endgültig ratifiziert. Mehr Demokratie begrüßt, dass die FDP CETA in ihrem Gesetzentwurf als zustimmungspflichtiges Gesetz betrachtet.

Der FDP-Entwurf fordert, dass CETA die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates braucht. Nach unserer Auffassung kann CETA nicht ohne die Zustimmung der Bundesländer beschlossen werden. Das belegt auch ein Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Martin Nettesheim im Auftrag unseres Klägerbündnisses.

Mehr Demokratie und das Kläger/innen-Bündnis sind nicht generell gegen Handelsabkommen: „Wir brauchen internationale Abkommen, die transparent verhandelt und demokratisch legitimiert sind und die unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger zu Stande kommen“, resümiert Huber. Mehr Demokratie hat dazu neun konkrete Vorschläge vorgelegt. Unter anderem sollten Verhandlungstexte veröffentlicht, die vorläufige Anwendung verboten und bessere Kontrollrechte für das EU-Parlament und die Bürger/innen gewährleistet werden.


Auch wenn noch die Chance besteht, dass CETA vom Verfassungsgericht abgelehnt (oder zumindest korrigiert) wird, empfehlen wir, Druck auf die Parteien auszuüben. So haben es beispielsweise die baden-württembergischen Grünen in der Hand, CETA im Bundesrat zu Fall zu bringen. Unterstützen Sie also unseren Aufruf, unterschreiben Sie HIER.