Eine neues Rechtsgutachten untersucht, wie JEFTA Wasser schützt. Das Ergebnis: Das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan lässt rechtliche Lücken in Sachen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Hier eine Analyse der Kampagnenplattform Campact.
Seit über einem Jahr macht Campact auf die Gefahren von JEFTA aufmerksam. Erst letzte Woche erschien in unserem Blog eine Studie: Sie kam zu dem Schluss, dass JEFTA eine Gefahr für die öffentliche Daseinsvorsorge ist. Nun liegt eine weitere detaillierte Analyse vor: Ein Rechtsgutachten zeigt, dass das Abkommen unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht ausreichend schützt.
Unser Wasser ist gefährdet
Um eine rechtliche Perspektive zu JEFTA einzuholen, hat Campact Prof. Silke Ruth Laskowski mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Prof. Laskowski forschte bereits intensiv zu internationalen Handelsabkommen und dem Recht auf Wasser. Ihr Gutachten zeigt: Die Ausnahmeregelungen für Wasser – wie für die Daseinsvorsorge allgemein – sind nicht umfassend genug.
Problematisch: Investitionsschutz, Rekommunalisierung und Umweltschutz
Anhand vieler Beispiele zeigt Laskowski die rechtlichen Konsequenzen des Abkommens auf. Ihre Schlussfolgerung: Bestehende rechtliche Schutzlücken können sich noch vergrößern, wenn JEFTA durch den noch ausstehenden Teil zum Investorenschutz ergänzt wird. Denn das Handelsabkommen versäumt es, den Bereich der Daseinsvorsorge auszunehmen, oder mit umfassenden Vorbehalten zu schützen. So wären zum Beispiel Klagen von Investoren denkbar, wenn Privatisierungen rückgängig gemacht werden sollen – wie in Berlin. Hier entschieden die Bürger/innen 2013 per Volksentscheid, die Wasserversorgung von privaten InvestorInnen zurückzukaufen. Klagen können auch Umweltschutzmaßnahmen betreffen, wenn diese als „unfaire Behandlung“ der InvestorInnen gewertet werden.
So tragen wir unseren Protest zu den Abgeordneten
Noch gibt es eine Möglichkeit, das Abkommen zu verhindern. Denn bevor JEFTA in Kraft treten kann, muss das EU-Parlament zustimmen. Schon im Dezember fällt die endgültige Entscheidung. Für uns ist klar: Die ParlamentarierInnen dürfen JEFTA so nicht zustimmen. Darum bleiben wir dran – mit einer großen Aktionswoche Ende Oktober.
Vom 26. Oktober bis zum 2. November besuchen wir die Abgeordneten in ihren Büros. Dort überreichen wir ihnen die Studie von Thomas Fritz zur Daseinsvorsorge und einen Auktionshammer. Ein Symbol dafür, dass sie den Ausverkauf öffentlicher Dienstleistungen verhindern müssen.
Das Konstanzer Bündnis wird über die Aktion berichten.