Attac: Menschenrechte in der globalisierten Wirtschaft durchsetzen!

Menschenrechte werden in den globalisierten Wirtschaftsbeziehungen
weiterhin brutal missachtet. Darauf macht das Attac-Netzwerk mit einer
Reihe von Videoclips aufmerksam, die ab dem heutigen Mittwoch online
gehen. Die Clips zeigen Menschen in Alltagssituationen, die plötzlich
mit den drastischen Folgen von Menschenrechtsverletzungen konfrontiert
werden. Im Zentrum steht dabei die Forderung, Menschenrechte in der
globalen Wirtschaft durchzusetzen.


Die jeweils eine knappe Minute langen Videoclips, die von den Berliner
Filmemachern Franz Lenski und Randolph Herbst produziert wurden, werden
ab heute auf der Attac-Webseite sowie auf Facebook, Twitter und Youtube
veröffentlicht. Später sollen sie auch in Programmkinos zu sehen sein.

Anlass der Initiative ist der sechste Jahrestag des Einsturzes der
Textilfabrik Rana Plaza in Dhaka, Bangladesch. Am 24. April 2013 starben
1135 Menschen, 2438 wurden verletzt, verstümmelt, erwerbsunfähig. Die
Fabrikbetreiber hatten die Angestellten gezwungen, die Arbeit
aufzunehmen, obwohl am Vortag gefährliche Risse in den Mauern
festgestellt worden waren.
„Die internationale Mode-und Textilbranche geht bei der Ausbeutung ihrer
Arbeiterinnen und Arbeiter buchstäblich über Leichen“, sagt Thomas
Köller von der Attac-Kampagne „Menschenrechte vor Profit“. „Viele
deutsche Unternehmen bilden da keine Ausnahme“.

Als Antwort auf die tödlichen Unfälle in den Textilfabriken initiierte
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
in Deutschland 2014 das „Bündnis für nachhaltige Textilien“. Seitdem
wurden in einem kleinen Teil der Produktionsstätten Fortschritte
erreicht, etwa bei der Vermeidung gesundheitsschädlicher Chemikalien,
der nachhaltigen Wassernutzung oder der Durchsetzung existenzsichernder
Löhne. Aber trotz der angestrebten Verbindlichkeit und Nachprüfbarkeit
bleibt es bei freiwilligen Selbstverpflichtungen der Bündnismitglieder.

„Entlang der gesamten Textil-Lieferkette existieren weiterhin
fortgesetzte Verletzungen der Menschenrechte“, sagt Brigitte Hamm,
ebenfalls Mitglied der Kampagnengruppe. „Insbesondere die Rechte der
Beschäftigten in den Zulieferbetrieben sind betroffen. Folglich muss es
darum gehen, dass Textil-Konzerne verbindlich verpflichtet werden,
Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechte entlang ihrer globalen
Lieferketten zu schützen.“

Auch Entwicklungshilfeminister Gerd Müller will sich inzwischen nicht
mehr vollständig auf freiwillige Maßnahmen verlassen. Er hat einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der wenigstens die Sorgfaltspflicht deutscher
Konzerne sichern soll. Allerdings blockieren Kanzleramt und
Wirtschaftsministerium den Vorschlag.

Bundesregierung blockiert UN-Abkommen für Menschrechte

Die Bundesregierung ist außerdem mitverantwortlich dafür, dass die
Europäische Union ein internationales Abkommen auf UN-Ebene bislang
blockiert: Der „Binding Treaty“ soll Unternehmen verbindlicher als
bisher zur Achtung der Menschenrechte verpflichten und bei Verstößen
Haftungen vorsehen sowie Betroffenen Zugang zu Gerichten verschaffen –
auch in jenen Ländern, in denen die fraglichen Unternehmen ihren Hauptsitz
haben.
Deutschland torpediert diesen internationalen Prozess und beruft sich
dabei auf seinen Nationalen Aktionsplan. Dieser setzt weiterhin auf
freiwillige Maßnahmen von Unternehmen.

Europäische Initiative „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

Mehr als 550.000 Menschen unterstützen bereits die europäische
Initiative für einen verpflichtenden Vertrag. Zudem haben sie mit ihrer
Unterschrift zugleich auch ihre Ablehnung der von der EU mit Nachdruck
verhandelten Investitionsschutzverträge bekundet, aufgrund derer
Konzerne Staaten nicht zuletzt verklagen können, wenn neue Umwelt- und
Sozialgesetzgebung erwartete Gewinnmargen schmälern.

Die Initiative kann hier unterschrieben werden:

Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!