CETA: Schaumschlagende Regierung

 

 

Noch geben die in Berlin amtierende Ampelregierung und die EU-Kommission die Zusatzerklärung nicht bekannt, mit der sie Kritik am EU-Kanada-Abkommen CETA ausräumen wollten. Dabei wurde der Text bereits vereinbart, den das Netzwerk Gerechter Welthandel jetzt veröffentlichte. Und siehe da: Herausgekommen ist wenig. Hier die Stellungnahme des Netzwerks:

In ihrer Handelsagenda hatte die Ampel-Koalition Ende Juni angekündigt, das EU-Kanada-Abkommen CETA endgültig zu ratifizieren. Zuvor wollte man sich jedoch dafür einsetzen, dass der Investitionsschutz, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, auf „direkte Enteignung und Diskriminierung”“ beschränkt wird, um „die missbräuchliche Anwendung“ (so heißt es in der „Handelsagenda“ der Regierung vom 23. Juni) zu verhindern. Dies sollte über eine „Interpretationserklärung“ des Joint Committees erreicht werden.  Man dachte, dadurch den politischen Missbrauch des Investitionsschutzes begrenzen zu können und zu verhindern, dass Konzerne gegen Klimaschutzmaßnahmen klagen können.

Eine detaillierte juristische Bewertung der Interpretation von CETA durch EU-Kommission und Berlin steht noch aus. Deutlich ist aber bereits jetzt: Die Interpretationserklärung hält nicht, was die Regierung versprochen hat. Mit CETA wird weiterhin eine Paralleljustiz geschaffen, die international agierenden Konzernen das exklusive Recht gibt, Staaten zu verklagen. Verpflichtungen für Konzerne oder Rechte für Bürger:innen und Verbände sind im CETA-Vertragstext nicht enthalten. In Zeiten sozialer und ökologischer Krisen und Katastrophen ist dieses Vorhaben unverantwortlich. 

Die vorliegende Interpretationserklärung stellt sogar selbst eine Revision von CETA nach Inkrafttreten in Aussicht, weil Investitionsschutz und Nachhaltigkeitsklauseln nicht mehr den Standards genügen. Hintergrund ist die Vereinbarung von EU-Kommission und Bundesregierung, Nachhaltigkeitsvorgaben in neuen Handelsabkommen mit einem Sanktionsmechanismus zu versehen – im CETA Vertragstext fehlt dieser jedoch völlig. Mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer Revision gesteht die Ampelregierung ein, dass sie sich der brandgefährlichen Defizite des aktuellen CETA-Vertragstextes bewusst ist. Warum drängt die Ampelregierung dennoch auf die Ratifizierung? Von Schiedsgerichten profitieren nur Investor*innen, die ihre hoch rentablen umwelt-, klima- und sozial schädlichen Geschäftsmodelle ausweiten und dafür sogar noch staatliche Garantien erhalten wollen.

Fazit: Auch mit der vorliegenden Interpretationserklärung darf CETA nicht ratifiziert werden! Die geplanten Schiedsgerichte schützen nur Profite, sie schaden Menschen und dem Planeten. Auch mit der Interpretationserklärung ist der politische Missbrauch der Schiedsgerichte nicht verhindert. Es braucht Neuverhandlungen im Sinne eines gerechten Welthandels, der es den Gesellschaften in Kanada und der EU ermöglicht, in Respekt vor unser aller Lebensgrundlagen und den Grenzen des Planeten zu wirtschaften. Wenn nicht mit Kanada, mit wem wollen wir diesen Neuanfang wagen?

Der Originaltext der Interpretation steht hier (auf Englisch).