Konzernschutz bleibt en vogue

Palmölplantage in der indonesischen Region Ketapang

Union und SPD wollen Freihandelsabkommen vorantreiben – mit weitreichenden Auswirkungen. So heißt es in einem Beitrag der Tageszeitung „Neues Deutschland“.

Von Heidi Damm

Die Parteien der Großen Koalition wollen nicht nur das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ratifizieren, sondern auch eine Reihe weiterer Abkommen voranbringen. Während die Verhandlungen der EU sowohl mit den USA (TTIP) als auch mit Indien auf Eis liegen, sollen die Abkommen mit Japan, den Mercosur-Staaten oder Mexiko auch mit Hilfe aus Berlin zum Abschluss gebracht werden. So steht es in der Neuauflage des Koalitionsvertrages zwischen der Union und SPD.

All diese Abkommen hätten negative Folgen für Verbraucherrechte, Umweltstandards und demokratische Prinzipien. Darauf verweist die am Mittwoch in Brüssel vorgestellte Studie der Nichtregierungsorganisationen Power-Shift und Foodwatch. Sie fordern den Stopp der Verhandlungen und eine »komplette Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik«, wie es in der Studie »Handel um jeden Preis?« heißt. Die EU habe aus den Protesten gegen TTIP und CETA offenbar nichts gelernt, sagte Thilo Bode, Geschäftsführer von Foodwatch International.

Bei den geplanten Abkommen gehe es nicht nur um den Wegfall von Zöllen oder die Öffnung von Märkten. Ähnlich wie bei TTIP und CETA seien sie Freihandelsabkommen einer »neuen Generation«, die auch die Beseitigung sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse beinhalteten, also Regulierungen im Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Standards könnten durch Handelsverträge gesenkt werden, sodass sie in Zukunft nicht mehr einseitig von einem Handelspartner verschärft oder verbessert werden könnten, so Studienautor Thomas Fritz von PowerShift, der die Studie zusammen mit Alessa Hartmann im Auftrag von Foodwatch erstellt hat. Hinzu komme, dass in keinem der Abkommen das europäische Vorsorgeprinzip abgesichert sei. Stattdessen soll der »nachsorgende Ansatz« der Welthandelsorganisation gelten, der letztlich bedeutet: Eine Substanz ist so lange zugelassen, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen ist. Beim Vorsorgeprinzip der EU ist es genau umgekehrt: Hier muss ein Unternehmen die Unschädlichkeit vor der Zulassung nachweisen.

Mehr Infos zur Studie (und ein Download-Link) gibt es HIER.