
Für die CETA-Opposition sind das gute Tage. Man könnte auch sagen: Unsere Rechtsauffassungen setzen sich durch. Letzte Woche entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG), dass die von einem breiten Bündnis gestartete Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIPO und CETA zulässig war, die EU-Kommission also rechtswidrig entschieden hatte. Eine wichtige Entscheidung für künftige EBIs.
Und am heutigen Dienstag hat der EuGH entschieden, dass das Handelsabkommen mit Singapur ein gemischtes Abkommen ist. Das heißt: Die nationalen Parlamente müssen zustimmen, damit Abkommen wie CETA und TTIP in Kraft treten können. Die EU-Kommission wollte ursprünglich alleine entscheiden, ohne die Mitgliedstaaten zu beteiligen. (Siehe dazu auch den Beitrag im Deutschlandfunk.)
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